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Berlin · WBS-Rechner

Welcher WBS steht dir zu?

Gib ein, wer einzieht und was jede:r von euch verdient. Du siehst, welchen WBS euer Haushalt in Berlin bekommen kann, nach den Grenzen, die heute gelten.

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WBS beantragen

Online im Service-Portal Berlin, oder per Post ans Bürgeramt deines Bezirks. Kostenlos, ein Jahr gültig.

Bei service.berlin.de beantragen →

Wohnungen mit WBS

Berlins neue Wohnungen, die einen WBS brauchen, auf einer Liste.

WBS-Wohnungen in Berlin →

Was ein WBS ist

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) zeigt, dass das Einkommen deines Haushalts unter einer Grenze liegt. Eine Sozialwohnung darf nur an jemanden vermietet werden, dessen WBS zu ihr passt, und die Anzeige sagt, welcher das ist. Eine Wohnung bekommst du damit nicht automatisch: Du bewirbst dich wie auf jede andere.

Die fünf WBS in Berlin

Die Zahl sagt, wie hoch das Einkommen des Haushalts sein darf, gemessen an der Grenze des Bundes. Je höher sie ist, desto weniger Wohnungen nehmen ihn: Jeder WBS passt zu den Wohnungen, die ihn oder einen höheren verlangen.

WBS 100 ist die Grenze des Bundes. WBS 140 ist Berlins allgemeine Grenze, mit der fast jede Sozialwohnung zu mieten ist. WBS 160 gilt für neue Sozialwohnungen, die seit 2015 mit einkommensabhängigen Zuschüssen gefördert sind, WBS 180 für weitere neue Sozialwohnungen und geförderte Genossenschaftsanteile, WBS 220 für einen kleineren Teil der Sozialwohnungen, die noch fertig werden, für mittlere Einkommen.

Einkommensgrenzen im Jahr in Euro, Haushalte ohne Kinder
Personen WBS 100WBS 140WBS 160WBS 180WBS 220
1 12.00016.80019.20021.60026.400
2 18.00025.20028.80032.40039.600
3 22.10030.94035.36039.78048.620
4 26.20036.68041.92047.16057.640
5 30.30042.42048.48054.54066.660
je Kind dazu 5007008009001.100

Welches Einkommen zählt

  1. Was jede Person im Haushalt in den 12 Monaten ab dem Antrag erwartet, brutto. Das Amt kann auch von den letzten 12 Monaten ausgehen.
  2. Abzüglich der Kosten dafür: pauschal 1.230 € bei einem Job, 102 € bei einer Rente, oder mehr mit Nachweis.
  3. Abzüglich 10 % für jedes von Einkommensteuer, Krankenversicherung und Rentenversicherung, das die Person zahlt: höchstens 30 %.
  4. Abzüglich der Freibeträge: 4.000 € für ein junges Ehepaar, 600 € für jedes Kind unter 12, wenn du allein mit deinen Kindern wohnst und arbeitest oder in Ausbildung bist, bis zu 600 € vom eigenen Einkommen eines Kindes von 16 bis 24, 4.500 € oder 2.100 € für einen schwerbehinderten Menschen, und der Unterhalt, den ihr zahlt.

Kindergeld zählt nicht. Manche Leistungen zählen nur zum Teil, etwa der Zuschuss des BAföG zur Hälfte; das rechnet das Amt aus.

Wer zu deinem Haushalt zählt

Alle, die mit dir einziehen und mit dir wohnen und wirtschaften: dein:e Ehe- oder Lebenspartner:in, Verwandte in gerader Linie wie Eltern, Kinder und Enkel, Geschwister, dasselbe auf der Seite deines Partners, und Pflegekinder. Wer bald dazukommt, zählt mit.

Eine Wohngemeinschaft kann keinen gemeinsamen WBS beantragen, und einzelne WBS lassen sich nicht zusammenlegen.

Wer einen WBS beantragen kann

  • Du bist mindestens 18.
  • Du hast die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes, oder eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens ein Jahr gilt.
  • Du bist nicht nur kurz in Berlin, sondern mindestens 11 Monate, und kannst hier einen eigenen Haushalt führen.

So beantragst du ihn in Berlin

  1. Stell den Antrag online im Service-Portal Berlin, oder schick ihn mit den Unterlagen ans Bürger- oder Wohnungsamt des Bezirks, in dem du gemeldet bist. Ziehst du erst nach Berlin, an ein Berliner Wohnungsamt deiner Wahl.
  2. Das Wohnungsamt rechnet euer Einkommen aus und entscheidet, welchen WBS ihr bekommt.
  3. Der WBS kostet nichts, gilt in der Regel ein Jahr und in ganz Berlin. Er nennt, wie viele Zimmer euch zustehen: eins pro Person.

Bei service.berlin.de beantragen →

Die Unterlagen

  • Der Antrag (BauWohn 502), von allen Volljährigen unterschrieben.
  • Eine Einkommenserklärung für jede Person (BauWohn 504), mit der Einkommensbescheinigung, die der Arbeitgeber ausfüllt (BauWohn 504a).
  • Eine Kopie des Ausweises von allen im Antrag.
  • Je nach Lage: eine Partnerschaftserklärung (BauWohn 550), die Geburtsurkunden der Kinder, eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht (BauWohn 549), ein Nachweis über den Familienstand wie ein Scheidungsurteil, der Mutterpass ab der 14. Woche, der Schwerbehindertenausweis, eine Semesterbescheinigung, ein Nachweis über das Aufenthaltsrecht.

WBS mit besonderem Wohnbedarf

Manche Sozialwohnungen sind nur für WBS-Inhaber:innen mit besonderem Wohnbedarf, etwa eine Familie in einer zu kleinen Wohnung, wer seit mindestens einem Jahr in Berlin gemeldet ist. Das Amt vermerkt ihn auf dem WBS; dieser Rechner prüft ihn nicht.